Renovierungsarbeiten - gut geplant durch ein Hausservice-Unternehmen
Renovierungsarbeiten können in der Wohnung auch von Bewohnern selbst ausgeführt werden, falls ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, lassen sich beispielsweise Malerarbeiten und die Verlegung von Bodenbeläge zu den Hausmeistertätigkeiten zählen. Hierfür stehen den Mietern Hausservice-Unternehmen zur Seite, sodass die Wohnung letztendlich in einem exzellenten Zustand ist und beim Auszug vertragsgemäß abgegeben werden kann.
Renovierung bedeutet verschönern
Der Fokus von Renovierungsarbeiten liegt auf der optischen Verbesserung der Wohnräume. Hierbei werden beispielsweise auch kleinere Mängel, welche aufgrund täglicher Nutzung entstehen können, behoben. Es sind jedoch hauptsächlich Schönheitsreparaturen, die eventuell nicht unbedingt nötig sind, allerdings das Wohngefühl deutlich verbessern.
Typische Renovierungsarbeiten sind unter anderem:
- Tapezier- und Malerarbeiten
- die Verlegung von Bodenbeläge
- Sanitärarbeiten wie der Austausch von Armaturen und Keramik
- die fachgerechte Pflege von Außenanlagen
- sowie zur Unterteilung der Räume professionelle Trockenbauarbeiten.
Renovierungen mit der Verwaltung absprechen
In Mietobjekten lassen sich Renovierungsarbeiten auch in den Bereich der Hausmeistertätigkeiten einordnen. Durch Trockenbauarbeiten lassen sich unkompliziert größere Räume unterteilen, sodass innerhalb kurzer Zeit beispielsweise für weitere Bewohner separater Platz geschaffen wird.
Im Rahmen von Malerarbeiten werden oft auch Innentüren neu gestrichen, da sich im Verlauf der Zeit gewisse optische Abnutzungen ergeben. Fachgerecht gestrichene Türen dienen dem Schutz der Bauelemente, sodass die Lebensdauer des Materials wesentlich erhöht wird.
Mieter sollten im Vorfeld der Renovierungsarbeiten mit der Verwaltung oder direkt mit dem Vermieter abklären, welche Art Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen und welche eventuell unter die Hausmeistertätigkeiten fallen. Die Pflege von Außenanlagen fällt beispielsweise unter Letztere.
Im Zweifelsfall besser einen Handwerker engagieren
Generell werden Renovierungsarbeiten, die von den Mietern durchführt werden, geduldet, falls diese die Wohnung aufwerten. Fehlt allerdings beispielsweise handwerkliche Geschick für fachgerechte Sanitärarbeiten, Trockenbauarbeiten oder sogar Malerarbeiten, ist es höchst empfehlenswert, wenn ein Fachbetrieb oder mindestens ein Hausservice-Unternehmen hinzugezogen wird.
So kann beispielsweise eine unsachgemäße Verlegung von Bodenbeläge wie Parkett oder geklebtem Teppich in Mietwohnungen zu Problemen führen. Denn beim Auszug muss normalerweise der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
Welche Arbeiten sollten Mieter ausführen, welche nicht
Welche Art Renovierungsarbeiten Mieter ausführen müssen, ist nicht per Gesetz geregelt. Allerdings zählen in der Gesetzgebung folgende Schönheitsreparaturen zu einer Renovierung:
- Tapezier- und Malerarbeiten an Decken und Wänden
- Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper
- Reinigung von Teppichböden und/oder Streichen der Fußböden
- Malerarbeiten an der Außentür und den Fenstern von innen sowie Innentüren.
Nachfolgend genannte Renovierungsarbeiten sind Beispiele, die dem Vermieter unterliegen und zu den Hausmeistertätigkeiten gezählt werden können:
- Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens
- Reparaturen von Elektroinstallationen, Heizungsanlagen sowie Sanitärarbeiten
- Abschleifen und die Neuversiegelung von Parkett
- Streichen der Außentür sowie der Fenster von außen.